MITMACHEN & SPENDEN
Wie kann ich spenden?
Überweisung:
DE71 7635 1040 0020 7193 40
BYLADEM1FOR
Was muss ich beachten?
Du kannst bei deiner Spende frei entscheiden, ob sie
- direkt an die Heinrich-Sommer-Klinik gehen soll.
- direkt an das Zentrum für Selbstbestimmtes Leben gehen soll.
- das Vermögen der Stiftung dauerhaft erhöhen soll (Zuwendung).
Wird kein bestimmter Verwendungszweck angegeben, so werden Zuwendungen ab einem Betrag in Höhe von 500,00 € zu 80% dem Grundstockvermögen der Stiftung und zu 20% als Spende zur Zweckverwirklichung verwendet. Du erhältst in diesem Fall zwei Zuwendungsbestätigungen. Förderbeträge unter 500,00 € werden als Spende behandelt und zeitnah für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
Kann ich meine Spende steuerlich geltend machen? Wie erhalte ich eine Bescheinigung?
Spenden an die Stiftung sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Bei individuellen Fragen bitte einen Steuerberater kontaktieren.
Bei Spenden bis einschließlich 200€ gilt der Überweisungsbeleg bzw. PC-Ausdruck in einer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt als Spendenquittung. Über diesen Betrag hinaus erhältst du eine Spendenquittung von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth. In diesem Fall bitte zwingend die volle Anschrift angeben.
Bei Spenden bis einschließlich 200€ gilt der Überweisungsbeleg bzw. PC-Ausdruck in einer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt als Spendenquittung. Über diesen Betrag hinaus erhältst du eine Spendenquittung von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth. In diesem Fall bitte zwingend die volle Anschrift angeben.